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Unterstützung für »Cuban Five«
Oberstes US-Gericht bekommt Druck, den Fall der fünf Kubaner zu verhandeln


Am 6. März wurden zwölf sogenannte Amicus-Curiae- (»Freund des Gerichts«) Schriftsätze beim Obersten Gerichtshof der USA zur Unterstützung des Antrags auf Revision im Fall der sogenannten Cuban Five eingereicht. Es handelte sich um die meisten solcher Petitionen, die je in einem strafrechtlichen Fall beim höchsten Gericht des Landes eingingen. Bemerkenswert waren allerdings auch deren Verfasser. Eines der Dokumente trug die Unterschriften von zehn Nobelpreisträgern, unter ihnen der Präsident von Osttimor, José Ramos-Horta, die nord­irische Friedensaktivistin Mairead Corrigan-Maguire und der deutsche Schriftsteller Günter Grass. Zu den übrigen Amici Curiae gehörten Abgeordnete des Europaparlaments sowie der Länder Mexiko, Vereinigtes Königreich Großbritannien, Irland, Brasilien, Chile, Belgien, Japan und Deutschland, und verschiedene nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie Juristenvereinigungen. Hinzu kamen Einzelpersonen wie Mary Robinson, ehemalige Präsidentin von Irland und Ex-Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, oder Juan Guzman Tapia, der oberste Richter in den Verfahren gegen den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet.

Bei den Cuban Five, auch »Miami Five« genannt, handelt es sich um Gerardo Hernández, Ramón Labañino, René González, Antonio Guerrero und Fernando González. Die fünf Kubaner, von denen zwei in den USA geboren wurden, verbrachten 17 Monate in Isolationshaft, nachdem sie im September 1998 verhaftet worden waren. Sie hatten im Auftrag ihrer Regierung terroristische exilkubanische Gruppen infiltriert. Ihnen wurde zur Last gelegt, sich »zur Spionage verschworen« zu haben, Hernández außerdem Verschwörung zum Mord. Er soll Hinweise gegeben haben, die zum Abschuß zweier Flugzeuge der castrofeindlichen Gruppe »Hermanos al Rescate« durch die kubanische Luftwaffe führten. Die Maschinen waren trotz Warnungen wiederholt in den kubanischen Luftraum eingedrungen. Alle vier Menschen an Bord der beiden Flugzeuge starben. Hernández bekam bei der gemeinsamen Verurteilung nach über sechsmonatigem Verfahren, dem damals längsten der US-Geschichte, im Juni 2001 zwei lebenslängliche Haftstrafen. Labañino und Guerrero erhielten ebenfalls lebenslänglich, keiner der Fünf kam mit weniger als 15 Jahren Gefängnis davon.

Der Fall hat weltweite Proteste ausgelöst; die UN-Menschenrechtskommission befand, die Urteile seien in einem Klima der Befangenheit und der Vorurteile zustandegekommen. Auch die Behandlung der Ehefrauen von Hernández und René González, Adriana Pérez und Olga Salanueva, sorgt seit Jahren für Aufsehen. Die beiden bekommen keine Visa für die USA, können also ihre Männer nicht besuchen.

Die US-Regierung hat nun bis zum 6. April Zeit, Argumente gegen eine Revision vorzulegen. Der Oberste Gerichtshof wird vermutlich bis Juni entscheiden, ob er sich mit dem Fall beschäftigt.

junge Welt Nick Kaiser
Junge Welt, 14.03.2009









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