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Mumia weiter in Gefahr


Am Dienstag kurz nach 10 Uhr Ortszeit gab der Oberste Gerichtshof der USA die seit langem erwartete Entscheidung im Fall des 1982 zum Tode verurteilten Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal bekannt. Das Gericht gab dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft statt, bestätigte aber nicht das Todesurteil, sondern verwies den Fall zunächst an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück. Dort soll die Frage, ob die Geschworenen ausreichend über die Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden sind, noch einmal neu behandelt werden. Das Bundesgericht wird aufgefordert, nach diesen rechtlichen Erörterungen den Fall neu zu entscheiden.

In einer ersten Stellungnahme erklärte Robert R. Bryan, Abu-Jamals Hauptverteidiger, gegenüber junge Welt: »Die Entscheidung ist nicht schlecht, weil wir Zeit gewonnen haben. Wir gehen einen Schritt zurück und verhandeln erneut über das Todesurteil vor einem unteren Gericht.« Mumia Abu-Jamal sei aber weiterhin zum Tode verurteilt und im Todestrakt. »Sein Leben ist weiter in Gefahr! Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist nur aufgeschoben«, so der Anwalt.

Am 9. Dezember 1981 war der Radiomoderator und Präsident der Vereinigung schwarzer Journalisten Mumia Abu-Jamal in Philadelphia von einer Polizeikugel lebensgefährlich verletzt worden, als er seinem Bruder zu Hilfe kommen wollte, der in einer Verkehrskontrolle von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner mißhandelt wurde. Am Ende des bis heute gerichtlich nicht wirklich aufgeklärten Vorfalls lag auch der Polizeibeamte Faulkner schwerverletzt am Boden und verstarb. Sicher ist nur, daß mehrere Zeugen einen Unbekannten flüchten sahen, der offensichtlich in den Schußwechsel mit Faulkner verwickelt war.

Schon im Juli 1982 folgte das Todesurteil nach kurzem Prozeß, über den die Menschenrechtsorganisation Amnesty International feststellte, daß »zahlreiche Aspekte dieses Falles eindeutig gegen die internationalen Mindeststandards zur Gewährleistung eines fairen Prozesses verstoßen«.

Doch alle von den erst seit 1992 für Abu-Jamal tätigen Vertrauensanwälten vorgelegten Unschuldsbeweise wurden abgeschmettert und die Wiederaufnahme des Verfahrens bis hin zum Supreme Court abgelehnt. Nur zwei Bundesgerichtsentscheidungen räumten 2001 und 2008 ein, wegen möglicher Rechtsfehler bei der Auswahl und Belehrung von Geschworenen solle die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt werden. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, weshalb Abu-Jamals Todesurteil bestehen blieb und er 28 Jahre im Todestrakt verbringen mußte. Nun hat die Anklagebehörde zwar insofern einen Rückschlag erlitten, als der Oberste Gerichtshof den Weg zum Henker noch nicht freigegeben hat, aber Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigten schon an, man werde weiter auf die Hinrichtung Mumia Abu-Jamals hinarbeiten.

Dagegen wird die internationale Solidaritätsbewegung, die schon seit Monaten zu verstärkten Protesten aufruft, weiter mobilisieren. Allerdings teilten Sprecher der Free-Mumia-Bündnisse bei jW-Redaktionsschluß mit, die weiteren Aktivitäten würden zunächst neu beraten.

Nach Danielle Mitterand und Günter Grass haben in den letzten Tagen gut 8000 Menschen aus vielen Ländern eine Petition unterschrieben, die US-Präsident Obama auffordert, sich gegen das Todesurteil von Abu-Jamal und die weltweite Todesstrafe auszusprechen (siehe jW vom 15. Januar: »Der Todestrakt ist ein einsamer Ort«).

Infos: www.freedom-now.de

junge Welt Jürgen Heiser
Junge Welt, 20.01.2010









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